Was bedeutet DSGVO-konforme KI?

DSGVO-konforme KI heißt: jede personenbezogene Datenverarbeitung durch KI-Systeme hat eine klare Rechtsgrundlage, ist vertraglich und technisch abgesichert und wird transparent dokumentiert. Praktisch bedeutet das EU-Hosting (oder On-Premise), einen AVV mit allen Auftragsverarbeitern, eine Datenschutz-Folgenabschätzung bei höherem Risiko und eine Eintragung in Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.

Bausteine

Diese Bausteine setzen wir gemeinsam um

  • Rechtsgrundlage: Wir prüfen Art. 6 / Art. 9 DSGVO je Use Case und dokumentieren das Ergebnis.
  • EU-Hosting: Modelle und Datenspeicher werden in der EU betrieben (Microsoft Azure EU, AWS Frankfurt, deutsche Hyperscaler oder On-Premise).
  • AVV: Auftragsverarbeitungsvertrag mit allen beteiligten Diensten – inklusive Unterauftragnehmer-Liste.
  • DSFA: Datenschutz-Folgenabschätzung dort, wo das Risiko es erfordert – mit klaren Schutzmaßnahmen.
  • TOMs: Technisch-organisatorische Maßnahmen dokumentieren und prüfbar machen.
  • Betroffenenrechte: Auskunft, Löschung und Widerspruch im Prozess verankern.
  • Schulung: Mitarbeiterschulung passend zu den eingeführten KI-Use-Cases.
Risikoarchitektur

Technische Schutzmaßnahmen, die wir standardmäßig einsetzen

  • Trennung von produktiven Daten und Trainings-/Testdaten
  • Pseudonymisierung sensibler Felder vor Übergabe an externe Modelle
  • Zero-Retention-Vereinbarungen mit Modellanbietern (wo verfügbar)
  • Rollen- und Rechtekonzept inkl. Audit-Logs
  • Verschlüsselung in Transit und at-Rest
  • Definierte Lösch- und Aufbewahrungsfristen
Nutzen

Was Sie konkret davon haben

Rechtssicherheit

Sie können KI einsetzen, ohne dass Datenschutzbeauftragte oder Aufsichtsbehörden Themen ausbremsen.

Vertrauen intern

Mitarbeitende und Betriebsrat sehen, dass Datenschutz mitgedacht wird – das beschleunigt die Einführung.

Vertrauen extern

Kunden und Geschäftspartner erwarten zunehmend einen Nachweis über sichere KI-Verarbeitung – wir liefern den.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Nein. Eine DSFA ist erforderlich, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten betroffener Personen birgt. Wir bewerten das je Use Case und liefern bei Bedarf eine fertige DSFA mit.

Mit der richtigen Vertragsbasis (Enterprise-Konditionen mit Zero-Retention, EU-Datenresidenz) und klaren Nutzungsregeln ist es möglich. Wir helfen, einen passenden, konformen Rahmen aufzusetzen.

Nach EU-US-Data-Privacy-Framework können US-Anbieter genutzt werden, sofern sie zertifiziert sind und die Verarbeitung in der EU stattfindet. Für besonders sensible Daten empfehlen wir europäische oder Open-Source-Modelle.

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