Rechtssicherheit
Sie können KI einsetzen, ohne dass Datenschutzbeauftragte oder Aufsichtsbehörden Themen ausbremsen.
Wir setzen KI rechtssicher um: EU-Hosting, Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), Datenschutz-Folgenabschätzung und vollständige Dokumentation – ohne Wenn und Aber.
DSGVO-konforme KI heißt: jede personenbezogene Datenverarbeitung durch KI-Systeme hat eine klare Rechtsgrundlage, ist vertraglich und technisch abgesichert und wird transparent dokumentiert. Praktisch bedeutet das EU-Hosting (oder On-Premise), einen AVV mit allen Auftragsverarbeitern, eine Datenschutz-Folgenabschätzung bei höherem Risiko und eine Eintragung in Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.
Sie können KI einsetzen, ohne dass Datenschutzbeauftragte oder Aufsichtsbehörden Themen ausbremsen.
Mitarbeitende und Betriebsrat sehen, dass Datenschutz mitgedacht wird – das beschleunigt die Einführung.
Kunden und Geschäftspartner erwarten zunehmend einen Nachweis über sichere KI-Verarbeitung – wir liefern den.
Nein. Eine DSFA ist erforderlich, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten betroffener Personen birgt. Wir bewerten das je Use Case und liefern bei Bedarf eine fertige DSFA mit.
Mit der richtigen Vertragsbasis (Enterprise-Konditionen mit Zero-Retention, EU-Datenresidenz) und klaren Nutzungsregeln ist es möglich. Wir helfen, einen passenden, konformen Rahmen aufzusetzen.
Nach EU-US-Data-Privacy-Framework können US-Anbieter genutzt werden, sofern sie zertifiziert sind und die Verarbeitung in der EU stattfindet. Für besonders sensible Daten empfehlen wir europäische oder Open-Source-Modelle.
Im 30-minütigen Erstgespräch identifizieren wir die zwei bis drei Prozesse mit dem größten Hebel in Ihrem Unternehmen – inklusive Aufwand, Nutzen und konkretem Fahrplan.